Warum Sie das GEIG jetzt auf dem Schirm haben sollten

PRO-CHARGE Team
Datum 07.07.2025
Lesedauer: 6 Minuten
Was ist das GEIG?
Das GEIG schreibt verbindlich vor, dass bei Neubauten und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Ladekapazitäten für Elektrofahrzeuge (Ladesäulen, Ladeinfrastruktur) geschaffen werden müssen. Ziel ist es, die private Elektromobilität zu fördern und das Netz für E-Autos flächendeckend auszubauen.
Warum viele noch nicht aktiv geworden sind
- Informationsdefizit: Begriffe wie „GEIG“, „Ladesäule Pflicht“ oder „Elektroauto laden zuhause“ sind derzeit auf Platz 1 der meistgesuchten Schlagworte, doch in der Praxis herrscht Unsicherheit, was genau getan werden muss.
- Komplexe Anforderungen: Unterschiedliche Regelungen für Neubau, Bestandsgebäude und Renovierungen sorgen für Verwirrung.
- Finanzierungsfragen: Viele warten auf KfW-Förderung oder andere Zuschüsse, ohne zu wissen, dass eine Pflichtinfrastruktur unabhängig von Förderprogrammen umgesetzt werden muss.
Wer ist betroffen und ab wann?
- Wohngebäude Neubau (> 5 Stellplätze): Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) an jedem Stellplatz (seit März 2021).
- Wohngebäude Bestand (Renovierung > 25 %): Leitungsinfrastruktur ab 10 Stellplätzen (seit März 2021).
- Nichtwohngebäude Neubau (> 6 Stellplätze): Leitungsinfrastruktur an jedem 3. Parkplatz plus mindestens 1 Ladepunkt (seit März 2021).
- Nichtwohngebäude Bestand ohne Renovierung (> 20 Stellplätze): Mindestens 1 Ladepunkt ab 1. 1. 2025.
Checken Sie in 3 Minuten, ob Sie vom GEIG betroffen sind.
Kontrolle und Bußgelder in Aussicht
Behörden werden künftig stichprobenartig prüfen, ob bei Bau- oder Renovierungsanzeigen die GEIG-Pflichten eingehalten wurden. Verstöße gegen GEIG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden. Es lohnt sich also nicht, die Pflicht auf die lange Bank zu schieben!
Nutzen Sie lieber aktuelle Fördermöglichkeiten um gewappnet für die Zukunft zu sein!
So gehen Sie vor
- Bestandsaufnahme: Ermitteln Sie, wie viele Stellplätze Ihr Gebäude hat und ob Sie gerade eine Renovierung planen.
- Planung Ladeinfrastruktur: Kontaktieren Sie unseren Vertrieb um Leitungswege, Vorinstallationen und Ladepunkte zu planen. Ob Easee Wallbox auf Stehlen oder alpitronic Hypercharger mit Langmatz Fundament, wir helfen Ihnen das passende Produkt zu finden (Innenlösung: Wieland / Außenlösung: Langmatz)
- Förderung prüfen: Recherchieren Sie KfW-Programme, Ladeinfrastruktur Förderung oder vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Vertrieb
- Dokumentation: Halten Sie Planungsnachweise und Rechnungen bereit, dass erleichtert spätere Kontrollen.
Fazit: Jetzt handeln, bevor die Kontrolle kommt
Das GEIG ist da – und es gilt bereits seit 2021 für Neubauten und Renovierungen. Ab 1. Januar 2025 fallen alle größeren Bestandsgebäude ohne Renovierung ins Raster. Viele Eigentümer unterschätzen derzeit noch das Thema Elektromobilität und Ladeinfrastruktur, doch die Bußgelder und Stichprobenkontrollen machen deutlich: Wer jetzt nicht plant, zahlt später drauf.
Sie sind sich noch nicht sicher, ob es Sie betrifft? Hier finden Sie es heraus!
Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihr Gebäude rechtzeitig ab – für Ihre Mieter, für Ihre Nutzer und für Ihr gutes Gewissen!
Haben Sie Fragen zur Umsetzung oder möchten Sie einen konkreten Maßnahmenplan? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, wir unterstützen Sie gern bei jedem Schritt!







